Schadensbemessung bei fiktiver Abrechnung – Was das BGH-Urteil bedeutet
Urteil vom 18.02.2020 – VI ZR 115/19
In diesem Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass bei einer fiktiven Schadensberechnung Preissteigerungen, die vor der letzten mündlichen Verhandlung eintreten, in der Regel zulasten des Schädigers gehen. Der Geschädigte darf auf eine günstigere Werkstatt verwiesen werden, wenn diese den gleichen Qualitätsstandard bietet.
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Das Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zur fiktiven Schadensabrechnung getroffen, die besonders für Verkehrsunfälle relevant ist. Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen geht es oft um die Frage, wie Preissteigerungen berücksichtigt werden, wenn der Geschädigte eine fiktive Reparatur abrechnen möchte.
In diesem Fall entschied das BGH, dass der Schädiger auch für Preissteigerungen haftet, die zwischen Unfall und letzter Verhandlung auftreten, wenn der Geschädigte eine günstigere Werkstatt in Anspruch nehmen soll. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schädiger die Reparatur nicht rechtzeitig vollständig bezahlt hat.
Warum ist das wichtig? Diese Entscheidung schützt den Geschädigten vor Preissteigerungen und Verzögerungen im Gerichtsverfahren. Sie stellt sicher, dass der Schädiger die Kosten trägt, wenn die Reparatur erst später durchgeführt wird. Allerdings muss der Geschädigte bei der Wahl der Werkstatt auf einen ähnlichen Qualitätsstandard achten, wie ihn eine markengebundene Fachwerkstatt bieten würde.
Die BGH-Entscheidung verdeutlicht einmal mehr die Komplexität bei fiktiven Schadensabrechnungen und zeigt auf, welche Faktoren in Gerichtsverfahren eine Rolle spielen können. Klar ist: Preissteigerungen bis zur letzten Verhandlung müssen berücksichtigt werden – eine Entscheidung, die für mehr Fairness im Schadensersatz sorgt.
Fazit:
Das Urteil stellt den Geschädigten besser und schützt ihn vor unerwarteten Preissteigerungen, was gerade bei längeren Verfahren wichtig ist. Doch der Verweis auf günstigere Werkstätten bleibt zulässig, wenn der Qualitätsstandard gleichwertig ist.
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