{"id":4600,"date":"2017-02-08T13:06:25","date_gmt":"2017-02-08T12:06:25","guid":{"rendered":"http:\/\/kukuk.com\/?post_type=project&#038;p=4600"},"modified":"2018-10-15T19:30:04","modified_gmt":"2018-10-15T17:30:04","slug":"giurisdizione-di-valore-inferiore","status":"publish","type":"project","link":"https:\/\/kukuk.com\/it\/project\/minderwert-rechtssprechung\/","title":{"rendered":"La valutazione del valore di mercato ridotto alla luce della recente giurisprudenza"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section admin_label=&#8220;section&#8220;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; background_layout=&#8220;light&#8220; text_orientation=&#8220;center&#8220; text_font=&#8220;Times New Roman||on||&#8220; text_font_size=&#8220;24&#8243; use_border_color=&#8220;off&#8220; border_color=&#8220;#ffffff&#8220; border_style=&#8220;solid&#8220;]<\/p>\n<h1 align=\"center\"><\/h1>\n<h1 align=\"center\"><strong>Die Bemessung des merkantilen Minderwertes<\/strong><br \/>\n<strong> im Licht neuerer Rechtssprechung<\/strong><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dipl.-Ing. Klaus Kukuk, Overath.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; background_layout=&#8220;light&#8220; text_orientation=&#8220;justified&#8220; text_font=&#8220;Times New Roman||on||&#8220; text_font_size=&#8220;24&#8243; use_border_color=&#8220;off&#8220; border_color=&#8220;#ffffff&#8220; border_style=&#8220;solid&#8220;]<\/p>\n<h1 align=\"center\"><\/h1>\n<p><strong>1.1 Entt\u00e4uschung wenn es \u201ekracht\u201c<\/strong><br \/>\nSchon immer war das Kraftfahrzeug nicht nur Transportmittel sondern eher Ausdruck technischer Faszination f\u00fcr den Automobilisten, aber, zumindest seit der \u00d6lkrise 1973, auch notwendiges \u00dcbel in Zeiten der individuellen Mobilit\u00e4t und der zus\u00e4tzlich drohenden Klimakatastrophe.<br \/>\nDie Automobilwirtschaft ist heute in der Lage Fahrzeuge zu fertigen, die an Langlebigkeit und Qualit\u00e4t Standards erreicht haben, die dem allf\u00e4lligen Umdenken der Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz den Weg bereitet. Waren die Standardfahrzeuge der 60er und 70er Jahre des letzten Jahrhunderts qualit\u00e4tstechnisch eher ein Spiegelbild der Wegwerfgesellschaft so hat sich der Anspruch an ein Automobil v\u00f6llig gewandelt und ist heute eher vergleichbar mit einem Anspruch an Qualit\u00e4t und Haltbarkeit, der fr\u00fcher nur Besitzern von Fahrzeugen der Oberklasse wie z. B. von O.W. Bentley, Rolls Royce und Aston Martin gefertigt zu eigen war.<br \/>\nAber, mit der Faszination einher, geht, eine ungleich gro\u00dfe Entt\u00e4uschung, wenn es \u201ekracht\u201c.<br \/>\nEs gilt diese, mit den Verkehrsunfallbesch\u00e4digungen zusammenh\u00e4ngende Minderung des Verkehrswertes zu betrachten.<\/p>\n<p><strong>1.2 Rechtssprechung zur Wertminderung<\/strong><br \/>\nIn seiner Entscheidung vom 30.05.1961 VersR 61 1043,58,453 (1 zum merkantilen Minderwert hat sich der BGH 1961 unter Aufgabe der bis zu diesem Zeitpunkt get\u00e4tigten Rechtssprechung dazu bekannt, dass der bei einem Verkehrsunfall an einem Kraftfahrzeug (Kfz) eingetretene merkantile Minderwert ohne R\u00fccksicht darauf, ob das Fahrzeug verkauft wird oder nicht, durch einen Geldbetrag zu erstatten ist.<\/p>\n<p>Im Urteil vom 03.10.1962 Z 35,396,399 (2 hat der Bundesgerichtshof die Zubelegung eines merkantilen Minderwertes bei einem Fahrzeug mit einer Fahrleistung von \u00fcber 100 000 Km nicht beanstandet. In einer sp\u00e4teren Entscheidung vom 18.09.1979 VersR 1980 46,47 (3 hat der Bundesgerichtshof erwogen bei Personenwagen k\u00f6nne im Allgemeinen eine Fahrleistung von 100 000 Km als Obergrenze f\u00fcr den Ersatz eines merkantilen Minderwertes angesetzt werden.<\/p>\n<p>Die fr\u00fchen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes der 60iger und 70iger Jahre, die daf\u00fcr sorgten, dass bis \u00fcber den Jahrtausendwechsel hinaus einer Wertminderung in der Regel bis 100.000 km zugesprochen wurde, sind heute nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>Das Landgericht Oldenburg hat schon am 11.10.1989 Aktenzeichen 4 S 920\/89 (4 erkannt,<br \/>\ndas: \u201eauch bei Fahrzeugen mit einem Alter von \u00fcber 5 Jahren und einer Laufleistung von mehr als 100 000 Km ist eine Wertminderung zu erstatten.\u201c\u2026 Es ist nicht zu verkennen, das die Fortentwicklung der modernen Produktionstechnik in den vergangenen Jahren dazu gef\u00fchrt hat, das mittlerweile Fahrzeuge produziert werden, deren Lebensdauer sich in einem Zeitraum von 5 Jahren bei weitem nicht ersch\u00f6pft und deren Laufleistung oft mehr als<br \/>\n200 000 Km erreicht.\u201c<br \/>\nVergleiche Landgericht Scherden 01.06.1990 Aktenzeichen 6 S 243 89 (5 :\u201e Die Berechungsmethode Ruhkopf-Sahm ist f\u00fcr die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung nur anzuwenden, wenn es an konkreten Feststellungen durch einen herangezogenen Sachverst\u00e4ndigen mangelt.\u201c<\/p>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat dann am 23.11.2004 in seinem Urteil Nr.: VI ZR 357\/03 (6 erkannt: \u201eDiese Bedeutung kann sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge (z.B.: in Folge l\u00e4ngerer Haltbarkeit von Motoren, Vollverzinkter Karosserien etc.) \u00e4ndern. Ein entsprechender Wandel auf dem Gebrauchtwagenmarkt spiegelt sich insbesondere in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen durch Sch\u00e4tzorganisationen wie Schwacke und DAT wieder, die in Ihren Notierungen inzwischen bis zu 12 Jahre zur\u00fcck gehen und ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, das sich s\u00e4mtliche Marktnotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen.\u201c<\/p>\n<p><strong>1.3 Langlebigkeit<\/strong><br \/>\nDie Fortentwicklung der modernen Produktionstechnik hat in den vergangenen Jahren dazu gef\u00fchrt, das Fahrzeuge mit sehr hoher Lebenserwartung und Laufleistungen von mehr als<br \/>\n200 000 km produziert werden, auch Laufleistungen von 500 000 km sind nicht mehr die absolute Ausnahme.<\/p>\n<p>In den 60er-Jahren war es z.B. laut Herstellervorschriften beim Mercedes Benz 200 erforderlich, alle 2.500 km das Motor\u00f6l zu wechseln. Heute sind \u00d6lwechselintervalle bei einer 10-fachen Laufleistung die Regel.<\/p>\n<p>Vollverzinkte Karosserien und Herstellungsverfahren mit geringen Toleranzen und hohem Reinheitsgrad katapultieren die durchschnittliche Lebenserwartung der Fahrzeuge weit \u00fcber die 10-Jahres-Grenze hinaus.<\/p>\n<p>Fast alle Hersteller haben Ihre Garantieleistungen auf drei\/ f\u00fcnf Jahre und\/ oder 100.000 Km ausgedehnt. Durchrostungsgarantien bis zu 12 Jahren sind heute die Regel.<br \/>\nIn den Kulanzabteilungen werden Antr\u00e4ge bis zu 300.000 km im PKW Bereich bearbeitet (LKW Bereich bis 1.000.000 km!).<br \/>\nDie Grenze, bis zu welcher nach heutigen Ma\u00dfst\u00e4ben eine Minderung des Fahrzeug in der Regel durch den Markt diktiert wird, ist eher flie\u00dfend. Sie hat direkt mit dem Fahrzeugwert selbst zu tun und endet bei solchen Fahrzeugen, die einen derart geringen Handelswert haben, dass ein me\u00dfbarer Minderwert nach Beheben der Unfallsch\u00e4den nicht mehr eintritt, und beginnt in dem Bereich, wo die Besch\u00e4digung aufgrund eines Unfallschadens \u00fcber die Bagatellgrenze hinweg gehen.<\/p>\n<p>Nach der st\u00e4ndigen Rechtssprechung handelt es sich beim merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkehrswertes, die trotz v\u00f6lliger und ordnungsgem\u00e4\u00dfer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich besch\u00e4digten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem gro\u00dfen Teil der Kaufaspiranten, vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Sch\u00e4den, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbesch\u00e4digter Fahrzeuge besteht. Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich ist zu ber\u00fccksichtigen, dass ein Unfall das Alleinstellungsmerkmal der Unversehrtheit eines Fahrzeuges zerst\u00f6rt.<\/p>\n<p><strong>1.4 Massenverfahren- Wertminderungsberechnung<\/strong><br \/>\nDie Ermittlung des merkantilen Minderwertes nach einem Unfall bei sach- und fachgerechter Reparatur ist ein Massenverfahren und daher auf Typisierung und Vereinfachung angewiesen.<\/p>\n<p><strong>1.5 Faktoren zur Wertminderungsberechnung<\/strong><\/p>\n<p>Die entscheidenden Faktoren f\u00fcr die Bemessung des Minderwertes sind weiterhin der Schadensumfang und der Wert des besch\u00e4digten Fahrzeugs wie auch schon im Aufsatz des Assessors Rolf Ruhkopf und Ingenieurs Karl Heinz Sahm \u201e\u00fcber die Bemessung des merkantilen Minderwertes\u201c. 01.07.1962 VersR 62\/593 (7 erl\u00e4utert. Die Reparaturkosten geben Auskunft \u00fcber den Umfang der Besch\u00e4digung und stehen im direkten Zusammenhang zum merkantilen Minderwert. Der zweite wesentliche Faktor ist der Wert des Fahrzeugs. Bei Ihm spielen auch und gerade der Pflegezustand, Verkauf aus erster Hand, Erstlackierung, Garantie, Fabrikat und Kilometerleistung vor dem Unfall eine dominierende Rolle.<br \/>\n<strong>1.5.1 Der Wert des Fahrzeuges<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die zus\u00e4tzliche Betrachtung der Fahrzeuge \u00fcber eine Laufleistung von 100 000 Km und bei einem Alter von 5 Jahren hinaus ist es zum einen wichtig zu beurteilen, in wie weit sich der Handelswert des Fahrzeugs \u00fcber die Zeitachse unter Ber\u00fccksichtigung des Benutzungsgrades verh\u00e4lt. Erreicht ein Fahrzeug einen derart geringen Handelswert das ein messbarer Minderwert nach Beheben der Unfallsch\u00e4den nicht mehr eintritt, f\u00e4llt ein solches Fahrzeug aus dem Raster. H\u00e4ufig f\u00e4llt der Handelswert bei einem neuen Fahrzeug \u00fcber der Zeitachse beschrieben parabelf\u00f6rmig ab. Nach Erreichen seines Tiefpunktes gibt es bei einigen Fahrzeugen jedoch den Fall, das der Handelswert \u00fcber die Zeitachse wieder ansteigt.<br \/>\nDiese sind nachfolgend Sammlerfahrzeuge\/Youngtimer die zuk\u00fcnftigen Oldtimer und sollten bei der Betrachtung nicht unber\u00fccksichtigt bleiben.<\/p>\n<p>Wenn sich ein 1911 kettenbetriebener Double Phaeton Mercedes in v\u00f6lligem Originalzustand und unter Umst\u00e4nden noch in der ersten Lackierung des Herstellers befindet und der Hersteller keinerlei Unterlagen mehr \u00fcber das Fahrzeug hat, so ist dieses Fahrzeug als Zeitzeuge sehr wertvoll. Anhand des Fahrzeuges kann gepr\u00fcft werden, ob Vergleichsfahrzeuge richtig bzw. nach zeitgen\u00f6ssischer Methode restauriert wurden.<br \/>\nDas ein solches Fahrzeug schnell den vielfachen Wert eines nicht original erhaltenen sondern schon eventuell des \u00f6fteren restaurierten Vergleichsfahrzeuges erreichen kann, ist erkl\u00e4rlich.<\/p>\n<p>Der Wert eines Autos nimmt in der Anfangsphase in der Regel ab.<\/p>\n<p>Es erlebt eine Talsohle des Wertes. Der Wert pflegt daraufhin bei gleichbleibend gutem Erhaltungszustand wieder anzusteigen<\/p>\n<p align=\"left\"><strong>Wertparabel:<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.kukuk.com\/gif\/wertachse.gif\" alt=\"\" width=\"574\" height=\"680\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1.5.2 Reparaturkosten\/Schadenumfang<\/strong><br \/>\nSobald die Unfallreparatur einer Totalrestaurierung nahe kommt, und alle Faktoren des Alleinstellungsmerkmals durch den Unfall unwiederbringbar zerst\u00f6rt wurden, ist die gr\u00f6\u00dfte merkantile\/technische Minderung des Wertes eingetreten.<\/p>\n<p>Nachfolgend ein Versuch sich der Berechnung aus Sicht des technischen Sachverst\u00e4ndigen zu n\u00e4hern. Der zust\u00e4ndige Zivilrichter wird die Minderung des Wertes im Gesamtzusammenhang des besch\u00e4digten Fahrzeuges im Verh\u00e4ltnis des Marktes unter Ber\u00fccksichtigung des teilweise oder vollst\u00e4ndigen Verlustes des Alleinstellungsmerkmales zu w\u00fcrdigen wissen:<\/p>\n<p>Klaus Kukuk<\/p>\n<p>Anlage Dekra Bericht (1 BGH vom 30.05.1961 VI ZR 139\/60 VersR 61 1043,58,453,707,708<br \/>\n(2 BGH vom 03.10.1961 Z 35,396,399<br \/>\n(3 BGH vom 18.09.1979 VersR 1980 46,47<br \/>\n(4 LG Oldenburg vom 11.10.1989 4 S 920\/89<br \/>\n(5 LG Scheiden vom 01.06.1990 6S 243 89<br \/>\n(6 BGH vom 23.11.2004 Vi ZR 357\/03<br \/>\n(7 Aufsatz Ruhkopf- Sahm vom 01.07.1962 VersR 62\/593<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.kukuk.com\/gif\/fax.gif\" alt=\"\" width=\"552\" height=\"756\" \/><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bemessung des merkantilen Minderwertes im Licht neuerer Rechtssprechung &nbsp; Dipl.-Ing. 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