Volltrunkene bleiben auf Schaden sitzen: Kaiserslautern. Eine Trunkenheitsfahrt kann einen Autofahrer den Schutz der Vollkaskoversicherung kosten. Das entschied das Landgericht Kaiserslautern (Az.: 3 O 323/13). Nach Auffassung des Gerichts ist die Versicherung Berechtigt, dem Autofahrer nicht nur teilweise, sondern komplett die Schadensregulierung zu verweigern, wenn dieser Absolut fahruntüchtig war. Das …
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