Zu welcher Zulassungsstelle muss ich? An-, Um- und Abmeldungen von Fahrzeugen durch eine Privatperson sind nach Paragraph 46 Absatz 2 der Fahrzeugzulassungsverordnung nur in der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes möglich. Informationen zur Zulassung sowie die Öffnungszeiten finden Sie auf der Internetseite der Behörde. Hier können Sie das Dokument als „pdf“ herunterladen …
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