Auf Deutschlands Straßen entstehen jedes Jahr bis zu neun Millionen Schäden – in rund fünf Millionen dieser Fälle wird der Unfallschaden als Fahrzeuggutachten aufgenommen und bearbeitet. Die Fertigstellung dieses Gutachtens dauert im Durchschnitt zwei Wochen. Bei uns erhalten Sie die fachgerechte Kalkulation innerhalb weniger Minuten und das fertige Gutachten in den nächsten 24 Stunden! Dazu braucht es keine AI, KI oder Call-Center – nur einen kompetenten Sachverständigen vor Ort.
PRÄSENT, TRANSPARENT & KOMPETENT
Wir stehen seit 1984 für das, was sich jeder Autofahrer im Schadenfall wünscht: eine schnelle, transparente und kompetente Betreuung. Wir kommen zu Ihnen oder Ihre Wunschwerkstatt und begutachten Ihr Fahrzeug vor Ort. Wir betreuen Sie voll umfänglich vom Zeitpunkt des Schadeneintritts bis hin zur durchgeführten Reparatur oder Neuwagenbeschaffung und das mit der individuell benötigten Dringlichkeit und Aufmerksamkeit. Digitale Möglichkeiten nutzen für die interne Prozessoptimierung aber sie sind kein Ersatz für die persönliche Beratung am Fahrzeug, mit Ihnen vor Ort!
Für Neu- und Gebrauchtwagen – Wir sind für Sie da im Haftpflicht- und Kaskoschadenbereich! Mit einer fortschrittlichen Kombination aus geballter Fachkompetenz und digitalem Fortschritt betreuen wir unsere Kunden mit der individuell benötigten Dringlichkeit und Aufmerksamkeit, vor Ort!
Wie Sie am schnellsten eine erfolgreiche Schadenabwicklung durchführen
Ein KFZ-Schadensgutachten bedarf der Erstellung durch einen anerkannten Sachverständigen, welcher ohne äußere Einflüsse, neutral und unabhängig arbeitet. Es bietet eine transparente und überprüfbare Beurteilung des Schadens und geht über einen einfachen Kostenvoranschlag hinaus, da es eine detaillierte Aufstellung aller schadenrelevanten Positionen enthält. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und ein Schadensgutachten von Kukuk zu verlangen.
- Durch eine persönliche Fachberatung klären wir mit Dir gemeinsam erstmal die Schuldfrage und überlegen dann was für dich und dein Fahrzeug das Beste ist.
- Wir vereinbaren gemeinsam sofort einen Begutachtungstermin und sind somit, falls gewünscht, noch am selben Tag mit Dir am Fahrzeug – ob zuhause, in der Werkstatt Deines Vertrauens oder lieber kontaktlos online.
Tipp: Wenn Du die kontaktlose Begutachtung wünschst, können wir direkt auf einen Videocall umschalten und mit der Begutachtung beginnen. So verlierst Du keine Zeit und hast die Schadenkalkulation nach Ende des Telefonats bereits in Deinem Postfach!
2. Sachverständigen beauftragen: Damit wir loslegen können brauchen wir von dir einen Auftrag. Die Auftragsbestätigung, gemeinsam mit der Abtretungserklärung, schicke ich dir einfach per E-Mail zu, diese kannst du unkompliziert, direkt digital auf einem unterzeichnen und an uns zurücksenden.
3. Begutachtung: Einer unserer zertifizierten Sachverständigen nimmt Ihr Fahrzeug vollständig unter die Lupe, ermittelt den Schadenumfang und kalkuliert die Reparaturkosten. Das gerichtsfeste zertifizierte Gutachten erhältst du dann innerhalb von 24 Stunden direkt per E-Mail und gerne auch postalisch zugesandt. Selbstverständlich übersenden wir auch bei Wunsch alle Unterlagen an den von Ihnen beauftragten Anwalt oder direkt an die gegnerische Versicherung, sodass der Vorgang schnell Erledigung findet und Sie ihre Zahlung erhalten.
Tipp: Wir kalkulieren mittels verschiedener Berechnungsmethoden die Ihnen zustehende Wertminderung. Dieses Geld steht Ihnen zu, lassen Sie sich hier nicht beirren von Versicherungen und co.!
4. Gerne begleiten wir Sie weiterhin bei der Kommunikation mit der Versicherung, Vermitteln einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt und begleiten die Reparatur. Somit entstehen keine großen weiteren Mühen für Sie!
5. Der Vorgang sollte nach wenigen Tagen abgeschlossen sein: Ein schneller Zahlungseingang seitens der Versicherung oder erfolgreiche Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl – schneller geht nicht!
Pro-Tipp – es entstehen Keine Kosten: Für Sie als Geschädigte/r entstehen hierbei keine Kosten, da die gegnerische Versicherung im Schadensfall per Gesetz dazu verpflichtet ist, sämtliche für die Aufklärung aufgewendeten Kosten zu übernehmen.
Die gegnerische Versicherung möchte den entstandenen Schaden natürlich gering halten, auch wenn das für Sie als Geschädigte(r) von Nachteil wäre. Daher erfahren Sie oftmals viel Druck seitens der Versicherungen, welche Zusatzkosten für Gutachter, Reparatur und Anwalt vermeiden möchten.
Rufen Sie uns unverbindlich an oder melden Sie Ihren Schaden alternativ direkt in unserem Meldeformular. Wir setzen uns gerne für Sie ein!
RECHTSSICHER, KEIN RISIKO & KOSTENFREI
Ob Kasko- oder Haftpflichtschaden, ob E-Fahrzeug, Hybrid, Oldie oder Neuwagen…
wir stehen Ihnen kompetent zur Seite!
Elektro- / Hybridfahrzeuge
Neufahrzeuge
Oldtimer
Lassen Sie sich nicht Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen vorenthalten, denn dieses Recht steht Ihnen uneingeschränkt zu! Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte stets das Recht, den Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern die Bagatellschadengrenze nicht unterschritten wird. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie sich nicht von einem bestimmten Sachverständigen aufdrängen lassen und auch keinesfalls Beweise voreilig preisgeben. Denn letzten Endes obliegt es Ihnen allein, die Schadensregulierung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Als Unfallgeschädigter sollte man unbedingt einen Gutachter sowie einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, um seine Ansprüche vollständig durchsetzen zu können. Ansonsten verlieren Sie viel Geld. Vor allem die Wertminderung ist ein sehr beliebte Kürzungsposition. Dies geschieht meistens ohne jede Begründung und/oder Berechtigung. Davor sollten Sie sich schützen, indem Sie Profis beauftragen. Wir verwenden Hebebühnen und zerlegen das Fahrzeug bei Besichtigung falls erforderlich. Bei komplexen Fällen wird eine Reparaturbetreuung selbstverständlich auch angeboten.
Wir garantieren:
- Detaillierte Kalkulation der anfallenden Reparaturkosten & Absprache mit der Reparaturwerkstatt
- Ermittlung des Fahrzeugwerts
- Ermittlung Wiederbeschaffungs- und ggf. Restwert
- Ermittlung der merkantilen Wertminderung nach den Methoden Ruhkopf-Sahm und Halbgewachs, sowie Abgleich mit der aktuellen Rechtsprechung
- Betreuung vom Zeitpunkt des Schadeneintritts bis zum Abschluss, der durchgeführten Reparatur oder Neuwagenbeschaffung
- Wir erstellen unabhängige Gutachten und sind an keine Versicherungen gebunden
Unsere Gutachten dienen als umfassende Beweissicherung die zur Regulierung des Schadens nötig ist. Hierbei werden Positionen wie beispielsweise die Reparaturkosten, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert und die Wertminderung ermittelt.
Den Sachverständigen können und sollten Sie unbedingt selbst wählen, damit er unabhängig urteilt!
Zu oft hört man die Geschichte, dass nach einem entstandenen Schaden durch einen Unfall die Versicherung versucht die Schadenssumme zu drücken und dabei das Unfallopfer auch zum Opfer der Versicherung wird. Oder man kauft einen viel gepriesenen Gebrauchtwagen und erfährt danach, dass man weit über Wert gekauft hat. Aus diesem Grund lohnt es sich fachkompetente und technisch ausgebildete KFZ Sachverständige zu beauftragen.
Ein Schadengutachten benötigen Sie um Ihre Schadenersatzansprüche bei der (gegnerischen) Versicherung geltend zu machen. Im Falle eine Haftpflichtschadens fallen für Sie als Geschädigten bei Erstellung eines Schadengutachtens keine Kosten an, denn hierfür muss die Versicherung des Unfallverursachers aufkommen.
Ihre Rechte
- Die Schadenabwicklung sollten Sie nicht allein der Versicherung des Unfallgegners überlassen. Dabei könnten einige Ihrer Ersatzansprüche unberücksichtigt bleiben.
- Um all Ihre Ersatzansprüche rund um den Fahrzeugschaden und die daraus entstehenden Kosten geltend zu machen, benötigen Sie ein Kfz-Schadengutachten.
- Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieser wird eine ausführliche und neutrale Beweissicherung vornehmen, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können.
- Jetzt können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich auf Grundlage des Schadengutachtens den Geldbetrag auszahlen lassen.
Unverschuldete Unfälle
Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie Rechte, die Sie auch zwingend wahrnehmen sollten:
- Freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
- Freie Wahl eines Anwalts
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Erstattung der Kosten für einen Mietwagen oder der Nutzungsausfallentschädigung
- Auszahlung einer Wertminderung
- Übernahme diverser Umbaukosten
Selbstverschuldete Unfälle
Bei selbstverschuldeten Unfällen (Kasko-Schaden) ist die Abwicklung in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. In den meisten Fällen ist Ihre Versicherung weisungsbefugt und teilt Ihnen mit wie Sie vorzugehen haben.
Vergütung
Die Vergütung setzt sich für Standard-PKW aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Höhe des Grundhonorars wird bei einem Reparaturfall in Abhängigkeit von der Höhe der Reparaturkosten (netto) zuzüglich einer eventuellen Wertminderung ermittelt. Bei einem Totalschaden wird das Grundhonorar nach Höhe des Wiederbeschaffungswertes (brutto) ermittelt. Die Ermittlung erfolgt nach dem jeweils aktuellen Honorartableau des BVSK, HB III Korridor. Für Nicht-Standard-PKW (US-Fahrzeuge, Exoten, Nutzfahrzeuge, Landmaschinen, Wohnmobile, etc.) erfolgt die Vergütung nach Aufwand. Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand, bzw. pauschal berechnet. Sollte die Inanspruchnahme einer Hilfestellung durch eine Werkstatt zur Schadenfeststellung (z. B. Hebebühne, Radroller, weitere Hilfeleistungen) erfolgen, so werden diese nach Aufwand, in Abhängigkeit der Werkstatt, verrechnet. (*alle Preisangaben zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, vorbehaltlich Änderungen)
Um einen ersten Eindruck unserer Arbeit zu erhalten, haben wir verschiedene Gutachten als Beispiel
Hier gibt es einige Informationen im Überblick (Downloads):
- Unfall mit E-AUTOS und Hybrid-Fahrzeugen
- Abtretungserklärung
- Leistungssprektrum und Mindestanforderungskatalog an eine sach- und fachgerechte Untersuchung im Ingenieurbüro Kukuk
- Reparaturkostenübernahme Erklärung