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Optimale Reifenlagerung und Versicherungsschutz

Sichern Sie Ihre Reifen ab.

Sind Ihre Sommer- oder Winterreifen bei der Einlagerung versichert? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen greifen, wer im Schadensfall haftet – und worauf Sie bei der Reifenlagerung achten sollten.

Empfehlungen für Kunden und Betriebe

Expertenrat für sichere Reifenlagerung

Unsere Experten empfehlen, regelmäßig den Versicherungsschutz für Ihre Reifen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Lagerbedingungen dokumentiert sind. Nutzen Sie standardisierte Verträge und erfassen Sie Ihre Reifen mit Fotos und Daten.

Für Verwahrbetriebe ist es essenziell, die Versicherungen regelmäßig zu prüfen und anzupassen. Implementieren Sie Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung und Zugangskontrollen, um das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken und Risiken zu minimieren.

Warum ist Versicherungsschutz bei eingelagerten Reifen wichtig?

Die Lagerung von Sommer- oder Winterreifen ist für viele Autofahrende längst Routine. Doch beim Thema Versicherungsschutz herrscht oft Unsicherheit:

  • Greift die Kfz-Versicherung auch bei eingelagerten Reifen?

  • Was passiert bei Diebstahl?

  • Wer haftet – Kunde oder Betrieb?

Gerade bei hochwertigen Felgen oder Kompletträdern kann ein Schaden schnell teuer werden. Deshalb gilt: Versicherung prüfen, Risiken absichern und sorgfältig dokumentieren.

1. Wer haftet bei Diebstahl oder Beschädigung eingelagerter Reifen?

Kundenseite: Kfz- und Hausratversicherung im Fokus

❌ Irrtum: Kfz-Teilkasko oder Vollkasko decken in der Regel nur am Fahrzeug montierte Teile ab – nicht jedoch lose eingelagerte Reifen.

✅ Lösung:

  • Außenversicherung prüfen: Manche Kfz-Versicherer bieten optionalen Schutz für ausgelagerte Teile.

  • Hausratversicherung: Wenn die Reifen im privaten Keller oder Garage lagern, kann diese greifen – allerdings nur bei entsprechendem Vertragsinhalt und Einbruchdiebstahl.

Verwahrbetriebe: Versicherung über Betriebsinhaltsversicherung

Wird die Lagerung durch einen Betrieb (z. B. Autohaus, Reifenhändler) übernommen, liegt die Verantwortung beim Dienstleister.

Wichtig:

  • Der Schutz erfolgt meist über die Betriebsinhaltsversicherung.

  • Achtung: Nicht alle Policen beinhalten automatisch Kundeneigentum.

  • Empfehlung: Versicherungsschutz aktiv prüfen und ggf. anpassen – insbesondere bei teuren Reifensätzen.

2. Was tun im Schadensfall?

Dokumentation: Der wichtigste Schritt

Un lückenlose Dokumentation schützt alle Beteiligten. Empfohlen wird:

  • Fotos der Reifen und Felgen

  • Seriennummern notieren

  • Übergabeprotokoll mit Unterschrift

  • Einlagerungsvertrag sichern

Im Falle eines Diebstahls:

Für Kundinnen und Kunden:

  • Vertrag prüfen: Besteht ein Verwahrungsvertrag, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz.

  • Hausratversicherung einbeziehen: Bei Lagerung im eigenen Keller oder Garage.

  • Schaden anzeigen: Polizei informieren, Betrieb kontaktieren.

Für Verwahrbetriebe:

  • Haftung: Nachweisbare Pflichtverletzung (z. B. mangelhafte Sicherung) führt zur Haftung.

  • Versicherungsschutz: Eine umfassende Inhaltsversicherung inklusive Kundeneigentum ist Pflicht.

  • Meldepflicht: Diebstahl muss sofort bei der Polizei gemeldet und dem Kunden kommuniziert werden.

3. Empfehlungen aus Sicht von Experten

Vertrauen entsteht durch Prävention und Transparenz. Deshalb empfehlen wir:

Für Kundinnen und Kunden:

  • Kfz- und Hausratversicherung prüfen
  • Einlagerung schriftlich dokumentieren

  • Im Schadenfall zügig handeln

Für Verwahrbetriebe:

  • Versicherungen regelmäßig prüfen und anpassen
  • Standardisierte Verwahrungsverträge nutzen

  • Räder mit Fotos und Daten erfassen

  • Sicherheitsmaßnahmen umsetzen (z. B. Videoüberwachung, Zugangskontrollen

Bedeutung von klaren Regeln

Fazit: Klare Regeln und Versicherungsschutz sind entscheidend

Ob privat oder gewerblich: Wer Reifen einlagert, sollte den Versicherungsschutz nicht dem Zufall überlassen. Mit klaren Verträgen, geeigneten Versicherungen und sorgfältiger Dokumentation lassen sich Risiken minimieren – und Vertrauen nachhaltig stärken.

Häufig gestellte Fragen zur Reifenlagerung

Sind meine Reifen während der Lagerung versichert?

Reifen sind nur dann über die Kfz-Versicherung gedeckt, wenn sie am Fahrzeug montiert sind. Für extern gelagerte Reifen ist eine separate Versicherung erforderlich.

Was passiert bei Diebstahl aus der Garage?

Die Hausratversicherung greift, sofern die Garage im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist. Andernfalls ist zusätzlicher Schutz notwendig.

Welche Beweise benötige ich für die Einlagerung?

Ein Verwahrungsvertrag, Fotos, ein Übergabeprotokoll und eine Einlagerungsrechnung sind hilfreich, um die Einlagerung nachzuweisen.

Haftet der Reifenhändler bei fehlender Versicherung?

Ja, der Händler haftet persönlich, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und keine Versicherung vorhanden ist.

Wie kann ich meine Versicherung überprüfen?

Überprüfen Sie die Versicherungsbedingungen regelmäßig und passen Sie diese bei Bedarf an, um sicherzustellen, dass alle Risiken abgedeckt sind.

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