OLG Karlsruhe Urteil vom 15.4.2014, 12 U 149/13 Leitsätze Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kfz-Kaskoversicherung, wonach kein Versicherungsschutz besteht für – Schäden, die bei der Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, einschließlich dazugehöriger Übungsfahrten, und – jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es …
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